Bediener von Hubarbeitsbühnen – Ausbildung

HubarbeitsbühnenNach DGUV Grundsatz 308-008 (bisher BGG / GUV-G 966).

Theoretische Ausbildung:

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Betriebsanweisung für Hubarbeitsbühnen
  • Unfallgeschehen nach UVV
  • Aufbau und Funktion von Hubarbeitsbühnen
  • Betrieb allgemein
  • Unternehmensspezifische Besonderheiten
  • DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-008, DGUV Grundsatz 309-003
  • Aktuelle Themen aus dem Unternehmen
  • Regelmäßige Prüfungen
  • Sondereinsätze
  • Theoretische Abschlussprüfung

Praktische Ausbildung:

  • Einweisung auf die vorhandene Hubarbeitsbühne
  • Praktische Ausbildung (Fahrprobe)
  • Sicheres Abstellen der Hubarbeitsbühne
  • Praktische Abschlussprüfung

Zugangsvoraussetzungen für Schulungsteilnehmer:

  • körperliche, geistige Eignung, G 25 Gesundheitsuntersuchung
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • 1 Passbild
Karriere