Evakuierungshelfer Aus- und Fortbildung

Evakuierung

Qualifizierung zum Evakuierungshelfer

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Aufgaben im Rahmen der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung im Unternehmen, Personen zu benennen. Damit diese ihre Aufgaben verantwortungsvoll erfüllen, sowie in Gefahrensituationen souverän und gelassen handeln können, müssen sie entsprechend geschult sein.

Kommt es in einem Betrieb zu einem Unfall und es entsteht z. B. ein Brand, müssen die Personen in den betroffenen Gebäuden schnell und sicher evakuiert werden. Im Vordergrund stehen dabei der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Beschäftigten sowie der Besucher und Angestellten anderer Firmen auf dem Betriebsgelände.

Hierzu gehört beispielsweise, Gebäude zu räumen, im Brandfall die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und die Anwesenden zu den festgelegten Sammelstellen zu begleiten. Auch der richtige Umgang mit Menschen in Gefahrensituationen ist Gegenstand der Schulung. Evakuierungshelfer lernen bei Angst oder Panikreaktionen souverän und gelassen zu agieren und entsprechende Gegenmaßnahmen zu treffen.

Die Evakuierungshelfer-Aus- und Fortbildung erfolgt gemäß § 10 ArbSchG und DGUV-Vorschrift 1 §22. Danach hat der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen für die Evakuierung der Beschäftigten im Falle einer Gefahrenlage zu treffen. Ebenfalls hat er dafür zu sorgen, dass Besucher oder externe Arbeitnehmer auf dem Firmengelände durch entsprechende Personen und Maßnahmen gesichert werden. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, hierfür Personen zu benennen, die das Gebäude bei Bedarf räumen. Dabei richtet sich die Anzahl der vorgeschriebenen Evakuierungshelfer nach der Zahl der Mitarbeiter und nach den besonderen Gefahren im Unternehmen.

Ausbildung zum Evakuierungshelfer

Nach DGUV-Vorschrift 1 §22 Notfallmaßnahmen, §10 ArbSchG und Brandschutzrichtlinien

Themen:

  • Rechtliche Grundlagen des Evakuierungsschutzes
  • Vorbeugender Evakuierungsschutz in Gebäuden
  • Ziele
  • Organisation und Methoden des betrieblichen Evakuierungsschutzes
  • DIN 14096 Teil 1–3: Brandschutzordnung
  • Brandmeldeeinrichtungen und Kennzeichnung
  • Verhalten im Evakuierungsfall
  • Brandbekämpfung mit Feuerlöschern
  • Personenbezogene Gefahren
  • Rettung von Personen und Einleitung der Evakuierung von Gebäuden über die vorgesehenen Rettungswege, Alarmierung, Einweisung und Unterstützung der Hilfskräfte (z. B. Feuerwehr)

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