Brandschutzhelfer Aus- und Fortbildung

Als Teilnehmer lernen Sie die Grundkenntnisse zum Brandschutz kennen.

Angefangen bei dem Erkennen eines Entstehungsbrandes, bis hin zum richtigen ablöschen des Brandes.
Die Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und weiteren Hilfsorganisationen wird beleuchtet.

Brandschutzhelfer Aus- und Fortbildung
– Theorie & Praxis mit praktischen Feuerlöschübungen

Nach DGUV-Information 205-023 (BGI 560), DGUV-Vorschrift 1 §4 und §22 (BGV A1), ArbSchG §10, UVV und ASR 2.2/6.2

Theoretischer Teil 2 Stunden:

  • Grundlagen der Brandschutzlehre / Vorbeugender Brandschutz und Verbrennungen
  • Betriebliche Brandschutzorganisation und Kenntnis von Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen
  • Maßnahmen bei Entstehungsbränden, Flucht- und Rettungswege
  • Feuerlöschmittel und ihre Löschwirkung
  • Umgang mit Feuerlöschgeräten und Feuerlöscheinrichtungen
  • Aufbau und Technik von Feuerlöschgeräten
  • Verhalten im Brandfall / Feuernotruf etc.
  • Alarmierung nach Unternehmensstandard

Praktischer Teil 2 Stunden:

  • Vorgehensweise und Besonderheiten beim Löschvorgang
  • Übungen mit Feuerlöschgeräten
  • Ablöschen von Klein- und Flächenbränden / Spraydosen- und Fettexplosion
  • Übung mit dem C-Strahlrohr / Wandhydrant soweit vorhanden.

Unsere Brandsimulatoren basieren auf Gasbetrieb. Dadurch wird der Umwelt- und Gewässerschutz garantiert.

Unsere Ausbilder sind zertifizierte Fachleute, wie Berufsfeuerwehrmänner und Brandschutzbeauftragte. Somit ist die Ausbildung praxisnah und interessant gestaltet.

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WICHTIG! Neuerungen der ASR A2.2 

Brandschutzhelfer Die neue ASR A2.2 rückt den Brandschutzhelfer stärker in den Vordergrund. Demnach muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten zu Brandschutzhelfern ernennen. Diese ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. I.d.R. gilt ein Anteil von 5% der Beschäftigten als ausreichend. Eine größere Anzahl an Brandschutzhelfern kann bei erhöhter Brandgefährdung, aber auch bei Schichtbetrieben erforderlich sein. Brandschutzhelfer sind einmal jährlich zu unterweisen. Die ASR legt erstmals auch die Unterweisungsinhalte wie Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen und Gefahren durch Brände sowie das Verhalten im Brandfall fest. Zusätzliche praktische Übungen für den Umgang wie z.B. mit dem Feuerlöscher und ggf. Wandhydranten sind ebenfalls Bestandteil dieser Unterweisung.

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